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Hunderttausende Negativ-Bescheide für Krankenversicherte

20.08.13
In hundertausenden Fällen verweigerten die Krankenkassen Leistungen wie Reha, Krankengeld & Co.Hunderttausende erhielten negative Bescheide zu Leistungen wie Krankengeld, Reha & Co.
Foto: dpa bildfunk

Patienten sollten sich mit Ablehnungen auf keinen Fall zufrieden geben

Ob Krankengeld, Reha oder Hilfsmittel – im vergangenen Jahr erhielten Hunderttausende negative Bescheide bezüglich beantragter Leistungen. Das geht aus Daten des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK) hervor. So initiierten die einzelnen Kassen 2012 rund 1,5 Millionen MDK-Gutachten zu ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit. In 16 Prozent der Fälle urteilte der MDK: Die Arbeitnehmer können wieder arbeiten. Auch bei den fast 700.000 Prüfungen zu Reha-Leistungen kamen die MDK-Ärzte in 39 Prozent der Fälle zu dem Ergebnis: medizinische Voraussetzungen nicht erfüllt. Für Hilfsmittel wie zum Beispiel Hörgeräte wurden fast 500.000 Gutachten geschrieben – negative Urteile gab es bei 37 Prozent.

Laut der Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, sollten sich Patienten aber „auf keinen Fall damit zufriedengeben, wenn der MDK ein Hörgerät über den Festbetrag ablehnt oder eine Reha-Leistung“. Problematisch sei, dass Entscheidungen zur Arbeitsunfähigkeit oft nach Aktenlage getroffen würden. „Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ist das fatal.“ Man könne Widerspruch einlegen, der behandelnde Arzt könne ein zweites Gutachten einfordern.

„Der Leidensdruck dieser Betroffenen ist relativ hoch“
Bereits im Sommer hatte die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) auf die Vielzahl solcher Fälle hingewiesen. Laut UPD, Verbraucherzentrale und VdK haben viele Berater den Eindruck, dass es im Gegensatz zu früher vermehrt Fälle gibt, in denen Kassen den Versicherten Krankengeld oder andere Leistungen nicht gewähren wollten. Die Kassen können den MDK zu Gutachten beauftragen. Zahlen darüber, bei wie vielen Menschen die Versicherung dann etwa eine Krankschreibung aufhebt, gibt es laut GKV-Spitzenverband aber nicht.Laut UPD-Beraterin Judith Storf ist dies vor allem für mit psychischen Erkrankungen belastend: „Der Leidensdruck dieser Betroffenen ist relativ hoch.“ Oft komme es vor, dass Krankenkassen Betroffene zuhause telefonisch kontaktieren, um sie wieder zum Arbeiten zu bewegen. „Was nicht geht, ist das ständige Anrufen“, meint auch Dörte Elß, Beraterin der Verbraucherzentrale. Versicherte könnten sich aber Anrufe von Sachbearbeitern einer Krankenkasse verbitten und schriftliche Mitteilungen verlangen. Es könne aber auch etwas Gutes haben, wenn sich eine Kasse um eine zügige Genesung kümmere.

Die Gesundheitsexpertin der Linken, Martina Bunge, sagte: „Es ist ein Skandal, wenn die Krankenkassen notwendige Leistungen verweigern.“ Grund sei die schwarz-gelbe Gesundheitspolitik. Die Politik der Regierung zwinge die Kassen über unsinnige Zusatzbeiträge zu einem Überlebenskampf. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kritisierte die restriktive Bewilligungspraxis der Krankenkassen ebenfalls scharf. „Es darf nicht zu einer massenweisen Ablehnung kommen“, sagte Bahr. „Das ist nicht in Ordnung. Die Versicherten und Patienten haben einen Anspruch auf Leistungen.“ Er forderte die Kassen zur Reaktion auf. „Das muss geprüft werden.“ Auch sein Ministerium werde sich dies ansehen. Patienten sollten ihre Rechte nutzen. „Wenn so etwas massenhaft vorkommt, ist es gut, dass Patientenvertreter das öffentlich machen.“

Der Geschäftsführer des Medizinischen Diensts des GKV-Spitzenverbands, Peter Pick, wies darauf hin, dass die begutachteten Fälle seit 2010 bei Arbeitsunfähigkeit, Reha und Hilfsmitteln leicht gesunken seien. Die Gutachten würden sorgfältig erstellt, sagte er. Menschen, die psychische Leiden hätten, wieder in die Arbeitswelt zu integrieren, habe oft auch einen guten Effekt. Bei Leistungen wie Hilfsmitteln sei es oft so, dass es statt des ursprünglich vorgesehenen Produkts ein anderes oder etwa eine Physiotherapie gebe.

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