Hunderttausende Negativ-Bescheide für Krankenversicherte
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Patienten sollten sich mit Ablehnungen auf keinen Fall zufrieden geben
Laut der Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, sollten sich Patienten aber „auf keinen Fall damit zufriedengeben, wenn der MDK ein Hörgerät über den Festbetrag ablehnt oder eine Reha-Leistung“. Problematisch sei, dass Entscheidungen zur Arbeitsunfähigkeit oft nach Aktenlage getroffen würden. „Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ist das fatal.“ Man könne Widerspruch einlegen, der behandelnde Arzt könne ein zweites Gutachten einfordern.
Die Gesundheitsexpertin der Linken, Martina Bunge, sagte: „Es ist ein Skandal, wenn die Krankenkassen notwendige Leistungen verweigern.“ Grund sei die schwarz-gelbe Gesundheitspolitik. Die Politik der Regierung zwinge die Kassen über unsinnige Zusatzbeiträge zu einem Überlebenskampf. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kritisierte die restriktive Bewilligungspraxis der Krankenkassen ebenfalls scharf. „Es darf nicht zu einer massenweisen Ablehnung kommen“, sagte Bahr. „Das ist nicht in Ordnung. Die Versicherten und Patienten haben einen Anspruch auf Leistungen.“ Er forderte die Kassen zur Reaktion auf. „Das muss geprüft werden.“ Auch sein Ministerium werde sich dies ansehen. Patienten sollten ihre Rechte nutzen. „Wenn so etwas massenhaft vorkommt, ist es gut, dass Patientenvertreter das öffentlich machen.“
Der Geschäftsführer des Medizinischen Diensts des GKV-Spitzenverbands, Peter Pick, wies darauf hin, dass die begutachteten Fälle seit 2010 bei Arbeitsunfähigkeit, Reha und Hilfsmitteln leicht gesunken seien. Die Gutachten würden sorgfältig erstellt, sagte er. Menschen, die psychische Leiden hätten, wieder in die Arbeitswelt zu integrieren, habe oft auch einen guten Effekt. Bei Leistungen wie Hilfsmitteln sei es oft so, dass es statt des ursprünglich vorgesehenen Produkts ein anderes oder etwa eine Physiotherapie gebe.
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