Alles rund um Pflege

Torsten Koch wurde mit der Fa. Koch von

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Eisenberg
BKK-Landesverband Mitte, Hannover
IKK Südwest, Saarbrücken
Knappschaft, Regionaldirektion Saarbrücken, Saarbrücken
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Kassel
als Landesverbände der Krankenkassen und
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Rheinland-Pfalz, Mainz
als gemeinsamer Bevollmächtigter für die Ersatzkassen in Wahrnehmung der Aufgaben der Landesverbände der Pflegekassen gem. § 52 Abs.1 und 4 SGB XI

als Beratungsstelle zur Durchführung der Beratung zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden nach § 37 SGB XI  anerkannt.        

Kommentare zu: "Anerkennung als Beratungsstelle nach § 37 SGB XI" (1)

  1. Herzlichen Glückwünsch.

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